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Einsichtnahme und Einflußnahme

Das Prinzip der Öffentlichkeit


Dieses Prinzip gewährleistet u.a. laut Verfassung
jedem schwedischen Mitbürger das Recht auf Einsichtnahme
in die Unterlagen kommunaler und staatlicher
Behörden. Laut Gesetz haben ausländische Mitbürger
im Prinzip das gleiche Recht. Dieses Recht ermöglicht
allen Mitbürgern, die Behörden zu kontrollieren. Das
schafft gleichzeitig die Voraussetzungen für die Einsichtnahme
und die aktive Teilnahme an politischen
Debatten. Jedoch nicht alle Dokumente sind für die Allgemeinheit
zugänglich, einige unterliegen der Geheimhaltung.
Weiterhin können in der Bearbeitung befindliche
Unterlagen, also noch nicht fertiggestellte, gleichfalls
nicht eingesehen werden. Jedoch hat die Allgemeinheit
das Recht auf Einsichtnahme in alle öffentlichen
Dokumente, z.Bsp. Protokolle. Möchte man eine Kopie,
so kann man gegen eine geringe Gebühr eine solche
erhalten.

Öffentliche Sitzungen


Die Abgeordneten haben der Verwaltung und allen
Ausschüssen das Recht zugesprochen, Ihre Sitzungen
öffentlich durchzuführen. Das heißt, jeder Interessierte
darf anwesend sein. Ausnahmen bilden geheimzuhaltende
Tagesordnungspunkte und behördliche Vorgänge.
Auch nachträglich in die Tagesordnung aufgenommene
Punkte werden nichtöffentlich besprochen.
Die Verwaltung hat beschlossen, Ihre Beratungen mit
vorstehend genannten Ausnahmen öffentlich durchzuführen.
Auch die Politiker können beschließen, bestimmte
Probleme nichtöffentlich zu behandeln. Aber
zum allergrößten Teil sind die Beratungen öffentlich.
Die Verwaltung annonciert im "Torsby Bladet" vor
jeder öffentlichen Sitzung. Die Tagesordnung findet
man auf der Internetseite der Kommune und auf der
Anschlagstafel der Kommune. Die Ausschüsse beschließen
selbst, ob sie ihre Beratungen öffentlich durchführen
und wie dieses bekanntgegeben wird. Normalerweise
geschieht auch das im "Torsby Bladet".

Die Anschlagstafel der Kommune


Die Kommune hat eine offizielle Anschlagstafel.
Diese befindet sich im Eingang des Kommunalhauses
in Torsby. Dort werden Protokolle, Einladungen
zu Beratungen, Stellenangebote und andere offizielle
Informationen veröffentlicht. Es gibt auch noch andere
Anschlagstafeln für kommunale Informationen, u.a. in
unserem Lokalkontor in Sysslebäck. Aber unsere
"Offizielle kommunale Anschlagstafel" ist jene im
Kommunalhaus in Torsby.

Protokoll und Mitteilungen im Internet


Die Protokolle der Abgeordnetensitzungen, der Verwaltung,
aller Ausschüsse, des Arbeitsausschusses
und des örtlichen Ausschusses der Verwaltung kann
man auch im Internet nachlesen. Dort findet man gleichfalls
die Tagesordnung eine Woche vor den Beratungen.
Seit Herbst 2009 sind auch allgemeine Informationen im
Internet zu finden, z.Bsp. vom Arbeitsausschuß.
Ab Herbst 2011 ebenso von der kommunalen Verwaltung.
Die Protokolle der Abgeordnetensitzungen und der
Verwaltung kann man auch in der Bibliothek einsehen.

www.torsby.se


Unsere Internetseite (www.torsby.se) beinhaltet eine
Menge Interessantes außer den Protokollen, für alle,
die mehr wissen wollen über die Tätigkeit in der Kommune:
Touristik, Vereine, Veranstaltungen, Umweltfragen
und vieles mehr. Wenn Sie wünschen, erhalten
Sie kostenlos Zugang zum Internet in unseren Bibliotheken
in Torsby, Stöllet und Sysslebäck.

Kommuntidningen "Torsby Nu"


Vier mal pro Jahr wird die Informationsbroschüre
"Torsby Nu" an alle Haushalte, Geschäfte und Firmen
ausgeteilt. Hier kann man alles das erfahren, was
in unserer Kommune von aktuellem Interesse ist. In
dieser Broschüre finden sich viele Informationen über
unsere Kommune.

Wie legt man gegen einen Beschluß


Widerspruch ein?


Will man gegen einen kommunalen Beschluß, den man
so nicht akzeptiert, Widerspruch einlegen, so muß zwischen
der gesetzlichen Prüfung und der Verwaltungsbeschwerde
unterschieden werden.

Die gesetzliche Prüfung (früher Kommunalbeschwerde
genannt) muß klären, ob gefasste Beschlüsse gegen
geltendes Recht verstoßen. Eine solche Prüfung kann
ein Einwohner der Kommune fordern (d.h. er muß
einen festen Wohnsitz hier haben oder Grundstückseigentümer
sein). Dieses Begehren ist innerhalb von drei
Wochen nach Veröffentlichung des Sachverhaltes an
der Anschlagstafel der Kommune beim Bezirksgericht
einzureichen.

Eine Verwaltungsbeschwerde kann nur einreichen,
wer direkt vom gefassten Beschluß betroffen ist. Hier
werden zum einen dessen gesetzliche Rechtmäßigkeit
geprüft, und zum anderen, ob der Beschluß zweckmäßig
und angemessen ist. Zum Beispiel kann gegen
kommunale Beschlüsse hinsichtlich einer Baugenehmigung
oder Sozialhilfe eine Verwaltungsbeschwerde
eingelegt werden. Diese ist innerhalb von drei Wochen
bei der für den Beschluß zuständigen Abteilung der
Verwaltung einzureichen. Nach Prüfung wird der
Beschluß geändert oder aber an die übergeordnete
zuständige Stelle im Bezirk zur weiteren Prüfung übergeben,
z.Bsp. an das Bezirksgericht.

Ansvarig för sidans information är Annette Lauritzen Karlsson
Sidan uppdaterades den 3 Februar 2012 av Emelie Ollén
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