Einsichtnahme und Einflußnahme
Das Prinzip der Öffentlichkeit
Dieses Prinzip gewährleistet u.a. laut Verfassungjedem schwedischen Mitbürger das Recht auf Einsichtnahmein die Unterlagen kommunaler und staatlicherBehörden. Laut Gesetz haben ausländische Mitbürgerim Prinzip das gleiche Recht. Dieses Recht ermöglichtallen Mitbürgern, die Behörden zu kontrollieren. Dasschafft gleichzeitig die Voraussetzungen für die Einsichtnahmeund die aktive Teilnahme an politischenDebatten. Jedoch nicht alle Dokumente sind für die Allgemeinheitzugänglich, einige unterliegen der Geheimhaltung.Weiterhin können in der Bearbeitung befindlicheUnterlagen, also noch nicht fertiggestellte, gleichfallsnicht eingesehen werden. Jedoch hat die Allgemeinheitdas Recht auf Einsichtnahme in alle öffentlichenDokumente, z.Bsp. Protokolle. Möchte man eine Kopie,so kann man gegen eine geringe Gebühr eine solcheerhalten.Öffentliche Sitzungen
Die Abgeordneten haben der Verwaltung und allenAusschüssen das Recht zugesprochen, Ihre Sitzungenöffentlich durchzuführen. Das heißt, jeder Interessiertedarf anwesend sein. Ausnahmen bilden geheimzuhaltendeTagesordnungspunkte und behördliche Vorgänge.Auch nachträglich in die Tagesordnung aufgenommenePunkte werden nichtöffentlich besprochen.Die Verwaltung hat beschlossen, Ihre Beratungen mitvorstehend genannten Ausnahmen öffentlich durchzuführen.Auch die Politiker können beschließen, bestimmteProbleme nichtöffentlich zu behandeln. Aberzum allergrößten Teil sind die Beratungen öffentlich.Die Verwaltung annonciert im "Torsby Bladet" vorjeder öffentlichen Sitzung. Die Tagesordnung findetman auf der Internetseite der Kommune und auf derAnschlagstafel der Kommune. Die Ausschüsse beschließenselbst, ob sie ihre Beratungen öffentlich durchführenund wie dieses bekanntgegeben wird. Normalerweisegeschieht auch das im "Torsby Bladet".Die Anschlagstafel der Kommune
Die Kommune hat eine offizielle Anschlagstafel.Diese befindet sich im Eingang des Kommunalhausesin Torsby. Dort werden Protokolle, Einladungenzu Beratungen, Stellenangebote und andere offizielleInformationen veröffentlicht. Es gibt auch noch andereAnschlagstafeln für kommunale Informationen, u.a. inunserem Lokalkontor in Sysslebäck. Aber unsere "Offizielle kommunale Anschlagstafel" ist jene im Kommunalhaus in Torsby.Protokoll und Mitteilungen im Internet
Die Protokolle der Abgeordnetensitzungen, der Verwaltung,aller Ausschüsse, des Arbeitsausschussesund des örtlichen Ausschusses der Verwaltung kannman auch im Internet nachlesen. Dort findet man gleichfallsdie Tagesordnung eine Woche vor den Beratungen.Seit Herbst 2009 sind auch allgemeine Informationen im Internet zu finden, z.Bsp. vom Arbeitsausschuß. Ab Herbst 2011 ebenso von der kommunalen Verwaltung.Die Protokolle der Abgeordnetensitzungen und derVerwaltung kann man auch in der Bibliothek einsehen.www.torsby.se
Unsere Internetseite (www.torsby.se) beinhaltet eineMenge Interessantes außer den Protokollen, für alle,die mehr wissen wollen über die Tätigkeit in der Kommune: Touristik, Vereine, Veranstaltungen, Umweltfragenund vieles mehr. Wenn Sie wünschen, erhaltenSie kostenlos Zugang zum Internet in unseren Bibliothekenin Torsby, Stöllet und Sysslebäck.Kommuntidningen "Torsby Nu"
Vier mal pro Jahr wird die Informationsbroschüre"Torsby Nu" an alle Haushalte, Geschäfte und Firmenausgeteilt. Hier kann man alles das erfahren, wasin unserer Kommune von aktuellem Interesse ist. Indieser Broschüre finden sich viele Informationen überunsere Kommune.Wie legt man gegen einen Beschluß
Widerspruch ein?
Will man gegen einen kommunalen Beschluß, den man so nicht akzeptiert, Widerspruch einlegen, so muß zwischender gesetzlichen Prüfung und der Verwaltungsbeschwerdeunterschieden werden.Die gesetzliche Prüfung (früher Kommunalbeschwerde
genannt) muß klären, ob gefasste Beschlüsse gegen
geltendes Recht verstoßen. Eine solche Prüfung kann
ein Einwohner der Kommune fordern (d.h. er muß
einen festen Wohnsitz hier haben oder Grundstückseigentümer
sein). Dieses Begehren ist innerhalb von drei
Wochen nach Veröffentlichung des Sachverhaltes an
der Anschlagstafel der Kommune beim Bezirksgericht
einzureichen.
Eine Verwaltungsbeschwerde kann nur einreichen,
wer direkt vom gefassten Beschluß betroffen ist. Hier
werden zum einen dessen gesetzliche Rechtmäßigkeit
geprüft, und zum anderen, ob der Beschluß zweckmäßig
und angemessen ist. Zum Beispiel kann gegen
kommunale Beschlüsse hinsichtlich einer Baugenehmigung
oder Sozialhilfe eine Verwaltungsbeschwerde
eingelegt werden. Diese ist innerhalb von drei Wochen
bei der für den Beschluß zuständigen Abteilung der
Verwaltung einzureichen. Nach Prüfung wird der
Beschluß geändert oder aber an die übergeordnete
zuständige Stelle im Bezirk zur weiteren Prüfung übergeben,
z.Bsp. an das Bezirksgericht.