Zuschüsse des Freizeitausschusses
Aktivitätszuschuß wird ausbezahlt für staatszuschußberechtigendeVersammlungen mit mindestens 5 Teilnehmern im Alter von 7 bis 20 Jahren.Lokal- und Anlagenzuschuß kann gewährt werdensowohl für gemietete Räume als auch für Räume imEigentum von Organisationen oder Anlagen, wo Aktivitätenfür Kinder und Jugendliche stattfinden. Leiterausbildungszuschuß wird für Lehrgänge gezahlt, dievon staatlichen, bezirklichen oder örtlichen Organisationendurchgeführt werden und die den Charaktereiner allgemeinen Grundausbildung für Jugendleiterim Rahmen der Entwicklung der Vereine haben.Ein Startzuschuß soll den Neubeginn von Vereinenoder Organisationen fördern. Diese sollen mindestens15 Mitglieder haben, eine gewählte Leitung und eineSatzung.Aktivitätszuschuß kann für Vereine mit Versammlungslokalin der Kommune und Sitz in der Kommune,die, vorrangig für Einwohner der Kommune,Aktivitäten organisieren oder Ihre Lokalitäten dafürzur Verfügung stellen, für diese Aktivitäten gezahltwerden.Rufen Sie an: 0560-166 90 oder 166 93, wenn Sie mehrwissen wollen.
Sidan uppdaterades den 3 Februar 2012 av Emelie Ollén