Logotyp, text torsby.se
Logotyp, vapensköld
  • Torsby auf Deutsch

Zuschüsse an Vereine

Zuschüsse des Freizeitausschusses


Aktivitätszuschuß wird ausbezahlt für staatszuschußberechtigende
Versammlungen mit mindestens 5 Teilnehmern im Alter
von 7 bis 20 Jahren.
Lokal- und Anlagenzuschuß kann gewährt werden
sowohl für gemietete Räume als auch für Räume im
Eigentum von Organisationen oder Anlagen, wo Aktivitäten
für Kinder und Jugendliche stattfinden.
Leiterausbildungszuschuß wird für Lehrgänge gezahlt, die
von staatlichen, bezirklichen oder örtlichen Organisationen
durchgeführt werden und die den Charakter
einer allgemeinen Grundausbildung für Jugendleiter
im Rahmen der Entwicklung der Vereine haben.
Ein Startzuschuß soll den Neubeginn von Vereinen
oder Organisationen fördern. Diese sollen mindestens
15 Mitglieder haben, eine gewählte Leitung und eine
Satzung.
Aktivitätszuschuß kann für Vereine mit Versammlungslokal
in der Kommune und Sitz in der Kommune,
die, vorrangig für Einwohner der Kommune,
Aktivitäten organisieren oder Ihre Lokalitäten dafür
zur Verfügung stellen, für diese Aktivitäten gezahlt
werden.
Rufen Sie an: 0560-166 90 oder 166 93, wenn Sie mehr
wissen wollen.
Ansvarig för sidans information är Annette Lauritzen Karlsson
Sidan uppdaterades den 3 Februar 2012 av Emelie Ollén